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Zahlen Sie die doppelte Haushaltsführung und Ihr neuer Mitarbeiter wird sich für Sie entscheiden

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei zu übernehmen. Der BFH hat einen jahrelangen Streit zwischen ledigen Mitarbeitern und dem Fiskus zugunsten der Mitarbeiter beendet. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich aus dem Urteil ergeben (BFH-Urteil vom 29.4.2025, Az. VI R 12/23, veröffentlicht am 31.7.2025).

Markus Kahr

25.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Ledige Arbeitnehmer führen einen eigenen Hausstand

Dreh- und Angelpunkt für das Vorliegen eines eigenen Hausstands ist die Beteiligung an den laufenden Kosten. Fehlt es daran, liegt im steuerlichen Sinn kein eigener Hausstand vor. Führt ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort seines Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht, so der BFH in seiner Urteilsbegründung. Im Klartext bedeutet dies, dass Ihr Mitarbeiter immer dann einen eigenen Hausstand führt, wenn er eine eigene Wohnung bewohnt.

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