Tax-News
Worauf Sie beim Online-Verkauf vorproduzierter Inhalte unbedingt achten sollten
Wenn Sie als Unternehmer vorproduzierte Inhalte online zur Verfügung stellen, sei es der Mitschnitt einer Veranstaltung, ein Webinar-Video oder eine Audio-Aufzeichnung, fällt auch Umsatzsteuer an. Doch je nach Art der Bereitstellung kann die umsatzsteuerliche Einordnung unterschiedlich ausfallen. Das hat direkte Auswirkungen auf den Leistungsort, die Steuerpflicht und den Steuersatz.
Jörg Wilde
22.09.2025
·
1 Min Lesezeit
Wann Ihre digitale Leistung als sonstige Leistung gilt
Stellen Sie eine vorproduzierte Aufzeichnung in digitaler Form bereit, die Ihre Kunden zu einem selbstgewählten oder festgelegten Zeitpunkt abrufen können, per Streaming oder Download, liegt in der Regel eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung vor (§ 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG). Das ist typischerweise der Fall, wenn:
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