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Wird eine Schwangerschaft nach der Kündigung bekannt, kann sich Ihre Mitarbeiterin erfolgreich wehren
Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Das Bundesarbeitsgericht musste sich jetzt mit einem Fall befassen, in dem einer Mitarbeiterin gekündigt wurde. Bei Erhalt der Kündigung wusste sie noch nichts von ihrer Schwangerschaft, stellte diese aber später fest. Das BAG hat mit Urteil vom 3.4.2025, Az. 2 AZR 156/24, entschieden, dass eine verspätete Kündigungsschutzklage zulässig sei.
Markus Kahr
14.05.2025
·
1 Min Lesezeit
Die Mitarbeiterin bemerkte ihre Schwangerschaft erst nach ihrer Kündigung
Im Urteilsfall kündigte das Unternehmen seiner Mitarbeiterin ordentlich zum 30.6.2022. Das Kündigungsschreiben ging ihr am 14.5.2022 zu. Am 29.5.2022 führte die Frau einen Schwangerschaftstest mit einem positiven Ergebnis durch. Sie bemühte sich sofort um einen Termin beim Frauenarzt, den sie aber erst für den 17.6.2022 erhielt.
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