Frage: Unser Archiv haben wir vor Jahren auf dem Dachboden eingerichtet. Jetzt wollen wir hieraus Bürofläche machen und unser Archiv in den Keller verlagern. Da wir uns zukünftig digital aufstellen, fällt viel Papier weg und wir erfassen alles digital. Was können wir im Jahr 2026 vernichten? Ich habe von Aufbewahrungsfristen von 8 bzw. 10 Jahren gehört. Wo liegen hier die Unterschiede?
Antwort: Bewahren Sie grundsätzlich alles 10 Jahre lang auf. Die Frist beginnt immer mit Ablauf des 31.12. des Jahres, in dem das jeweilige Dokument entstanden ist. Sie dürfen somit im Jahr 2026 alles vernichten, was aus dem Jahr 2015 stammt oder älter ist.