Frage: Wir erstellen zusammen im Team gerade den Jahresabschluss zum 31.12.2025 meines Unternehmens. Dabei kam die Frage auf, ob und wie sich der Krieg im Nahen Osten auf diesen Abschluss auswirkt. Ich bin der Meinung, dass die Kriegshandlungen erst im Februar 2026 begonnen haben und damit keinen Einfluss auf den Abschluss haben können. Mein Team ist anderer Meinung. Was sagen Sie?
Antwort: Bei dem Krieg handelt es sich um ein sogenanntes wertbegründendes Ereignis. Auswirkungen auf Bilanz oder GuV ergeben sich damit nicht. Allerdings können Angaben in Ihrem Anhang oder Ihrem Lagebericht notwendig werden. Leidet Ihr Unternehmen z. B. unter den wirtschaftlichen Folgen des Kriegs, müssen Sie dies etwa im Nachtragsbericht, aber auch in der Risikoberichterstattung und im Prognosebericht aufzeigen und damit für alle Abschlussadressaten transparent machen.