Frage: Nach meinen Informationen soll der Höchstbetrag für Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland auf 2.000 € monatlich für den steuerfreien Arbeitgeberersatz bzw. Werbungskostenabzug begrenzt werden. Wie ist da der Stand der Dinge?
Antwort: Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten, am 19.12.2025, dem Steueränderungsgesetz 2025 im letzten Moment zugestimmt.