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Wie Sie umsatzsteuerlich richtig mit Ihren unentgeltlichen Wertabgaben von Gegenständen umgehen

Bei den Betriebsprüfungen werden sehr häufig Mängel bei der umsatzsteuerlichen Bewertung von unentgeltlichen Wertabgaben festgestellt. Nicht selten werden Sie als Unternehmer nochmal zur Kasse gebeten. Noch schlimmer ist, dass Sie häufig nicht wissen, was Sie denn nun falsch gemacht haben. Wir decken das für Sie auf, um Fehler zu vermeiden.

Jörg Wilde

02.09.2024 · 8 Min Lesezeit

Warum es bei einer Entnahme eines Gegenstands nicht auf Ihre Zuordnungsentscheidung ankommt

Entnehmen Sie aus Ihrem Unternehmen einen Gegenstand, kommt es umsatzsteuerlich nicht darauf an, ob Sie den Gegenstand ertragssteuerlich Ihrem Unternehmen zugeordnet haben. Für die Umsatzsteuer ist es wichtig, ob Sie den Gegenstand Ihrem unternehmerischen oder nicht unternehmerischen Tätigkeitsbereich zugewiesen haben (BFH, Urteil vom 3.3.2011, Az. V R 135/83; Abschn. 3.3 Abs. 1 Satz 3 UStAE).

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