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Wie Sie sich erfolgreich gegen eine Ausbeutekalkulation des Betriebsprüfers wehren

Eine beliebte Prüfungsmethode der Betriebsprüfer ist die Ausbeutekalkulation. Sie ist ein Schätzverfahren Ihres Finanzamts, mit dem aus dem Wareneinkauf ein theoretischer Umsatz berechnet wird, oft deutlich höher als der erklärte Umsatz. Sie können sich aber gegen das Ergebnis wehren, indem Sie eigene Zahlen und Besonderheiten Ihres Betriebs sauber dokumentieren und die Annahmen der Ausbeutekalkulation konkret angreifen.

Jörg Wilde

26.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Was der Betriebsprüfer Ihnen bei der Ausbeutekalkulation unterstellt

Vereinfacht ausgedrückt unterstellt der Betriebsprüfer hier: „Alles, was Sie eingekauft haben, haben Sie auch, und zwar zum üblichen Rohgewinnaufschlag, verkauft“. In bargeldintensiven Branchen wie Gastronomie, Imbiss, Bar oder Bäckerei wird häufig mit Standardmethoden wie der 30/70-Methode (70 % Speisen, 30 % Getränke) gearbeitet, unabhängig davon, wie Ihr Betrieb tatsächlich tickt. Stellt der Prüfer fest, dass der so errechnete theoretische Umsatz z. B. 10 % oder mehr über Ihrem erklärten Umsatz liegt, sieht er darin oft ein Indiz für nicht erklärte Einnahmen. Auf dieser Basis zweifelt er Ihre Buchführung an und kann dann die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führt.

7 typische Fehler der Betriebsprüfer bei dieser Methode

In der Praxis werden häufig pauschale Annahmen getroffen, die nicht zu Ihrem Betrieb passen:

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