Was der Betriebsprüfer Ihnen bei der Ausbeutekalkulation unterstellt
Vereinfacht ausgedrückt unterstellt der Betriebsprüfer hier: „Alles, was Sie eingekauft haben, haben Sie auch, und zwar zum üblichen Rohgewinnaufschlag, verkauft“. In bargeldintensiven Branchen wie Gastronomie, Imbiss, Bar oder Bäckerei wird häufig mit Standardmethoden wie der 30/70-Methode (70 % Speisen, 30 % Getränke) gearbeitet, unabhängig davon, wie Ihr Betrieb tatsächlich tickt. Stellt der Prüfer fest, dass der so errechnete theoretische Umsatz z. B. 10 % oder mehr über Ihrem erklärten Umsatz liegt, sieht er darin oft ein Indiz für nicht erklärte Einnahmen. Auf dieser Basis zweifelt er Ihre Buchführung an und kann dann die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führt.
7 typische Fehler der Betriebsprüfer bei dieser Methode
In der Praxis werden häufig pauschale Annahmen getroffen, die nicht zu Ihrem Betrieb passen: