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Wie Sie Mitarbeiteressen und Unterkunft 2026 richtig versteuern
Immer dann, wenn Sie Ihren Mitarbeitern etwas vergünstigt oder kostenlos zukommen lassen, hält der Fiskus in aller Regel seine Hand auf. So auch bei den neuen Sachbezugswerten bei Mahlzeiten. Damit Sie nicht jede Mahlzeit einzeln bewerten müssen, hat das Bundesministerium für Finanzen die für das Jahr 2026 geltenden Beträge veröffentlicht, die Ihnen die Bewertungsarbeit vereinfachen (BMF-Schreiben vom 29.12.2025, Az. IV C 5 – S 2334/00088/007/013, DOK:COO.7005.100.4.13713145).
Markus Kahr
22.02.2026
·
7 Min Lesezeit
Mit diesen Sachbezugswerten besteuern Sie die Mahlzeiten Ihrer Mitarbeiter 2026
Immer dann, wenn Sie oder auf Ihre Veranlassung hin, Ihre Mitarbeiter eine verbilligte oder kostenlose Mahlzeit erhalten, besteuern Sie den dabei entstehenden geldwerten Vorteil. Für das Jahr 2026 wenden Sie diese Beträge an:
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