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Wie Sie mit Ihrer Personengesellschaft die günstigere Körperschaftsteuer nutzen
Wenn Sie eine Personengesellschaft betreiben, sind Sie als Gesellschafter mit der hohen Einkommensteuer belastet. Für Ihr Unternehmen bleibt da nur wenig Raum für Investitionen. Eine Körperschaft hat es da besser, denn sie wird aktuell nur mit 15 % Körperschaftsteuer versteuert. Zukünftig soll der Steuersatz sogar bis auf 10 % absinken. Doch auch Sie können den Vorteil der Körperschaften für sich nutzen.
Jörg Wilde
03.06.2025
·
2 Min Lesezeit
Nutzen Sie das Optionsmodell für Ihre Personengesellschaft
Das Optionsmodell gemäß § 1a KStG ermöglicht es bestimmten Personengesellschaften, sich für Zwecke der Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Dieses Modell wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) eingeführt und weiterentwickelt.
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