Ihre Minijobber dürfen jetzt bis zu 556 € im Monat verdienen
Vorbei sind die Zeiten, in denen Sie kurz vor dem Jahreswechsel noch die Anzahl der Arbeitsstunden an die neuen Verdienstgrenzen des kommenden Jahres anpassen mussten. Jetzt gibt es eine Automatik: Steigt der Mindestlohn, dann steigt auch die Verdienstgrenze für Ihre Minijobber. Ab dem 1.1.2025 steigt die Verdienstgrenze von 538 € auf dann 556 € im Monat.
Achtung
Eine unvorhergesehene Überschreitung ist in höchstens 2 Monaten im Jahr zulässig und maximal bis zur doppelten Höhe des monatlichen Grenzwertes. Da der Grenzwert bei 556 € liegt, beträgt der doppelte Betrag 1.112 €, den Sie 2025 zweimal im Jahr zahlen dürfen.
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