Viele Steuersparmodelle grenzen an die Legalität, da der Gesetzgeber natürlich vermeiden möchte, dass Unternehmen Strategien entwickeln, um ihre Steuern außerhalb der normalen Betriebsausgabenabzüge zu mindern. Dennoch gibt es – unter bestimmten Voraussetzungen – für die Anschaffung hochpreisiger Wirtschaftsgüter eine Option zum Steuersparen, die Sie im Blick haben sollten: den sogenannten Investitionsabzugsbetrag, abgekürzt IAB, nach § 7 g Einkommensteuergesetz (EStG). Der IAB gibt Ihnen die Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut noch vor Anschaffung abzuschreiben und durch diesen Betriebsausgabenabzug den Gewinn und damit auch die Steuerlast für Ihr Unternehmen zu mindern.
Diese 5 Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Nicht jedes Unternehmen kann von den Steuersparmöglichkeiten des IAB profitieren. Der Gesetzgeber möchte insbesondere kleine und mittelständische Betriebe hier unterstützen und ihnen hohe Investitionen erleichtern. Deshalb gelten auch festgelegte Gewinngrenzen und maximale Anschaffungskosten für die Inanspruchnahme eines IAB.