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Wie Sie Ihre Mitarbeiter mit der monatlichen Freigrenze für Sachbezüge erfreuen können
Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, Ihrem Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich monatlich steuerfreie Sachleistungen im Wert von 50 € zukommen zu lassen. Hierbei kann es sich um Tankgutscheine oder Geldkarten handeln. Aber Achtung: In der Umsatzsteuer gibt es andere Regelungen. Die Steuerbefreiung, die für die Lohnsteuer gilt, ist hier nicht anzuwenden.
Jörg Wilde
09.07.2024
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2 Min Lesezeit
Warum es sich nicht um den eigentlichen Arbeitslohn handeln darf
Eine Sachzuwendung ist nur dann steuerfrei, wenn Sie diese zusätzlich zum Arbeitslohn schulden. Es darf sich hier nicht um einen Lohnsatz durch eine Sachleistung handeln. In diesem Fall ist Ihre Sachleistung nämlich lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie müssten die monatlichen Sachleistungen dann lohn- und sozialversicherungspflichtig machen.
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