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Wie Sie Ihr steuerliches Einlagekonto retten: Nutzen Sie die aktuellen BFH-Urteile für Ihr Unternehmen!

Dem steuerlichen Einlagekonto kommt in der Praxis eine große Bedeutung zu, ermöglicht es doch steuerfreie Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften, insbesondere der GmbH. Vermögensvorteile (verdeckte Einlagen) und andere Einlagen außerhalb des Nennkapitals werden hier erfasst. Eine vergessene oder zu niedrige Feststellung des Kontobestandes kann entsprechend teure Folgen für Sie als Gesellschafter einer GmbH haben, denn die – eigentlich steuerfreie – Ausschüttung aus dem Einlagekonto unterliegt dann der Besteuerung.

Nico Flegel

10.09.2025 · 5 Min Lesezeit

Der BFH hat sich in der ersten Jahreshälfte gleich in mehreren Entscheidungen mit dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG befasst. Die Entscheidungen betreffen dabei auch Fälle, in denen es um die rückwirkende Korrektur eines nicht oder zu niedrig festgestellten Einlagekontos ging. Wir schauen uns gemeinsam an, wie Sie mithilfe dieser Entscheidungen das Einlagekonto „retten“ können.

Fall 1: Steuerliches Einlagekonto fehlerhaft mit 0 € festgestellt

In diesem Streitfall war die Klägerin eine im Jahr 2010 gegründete GmbH. Ebenfalls im Jahr 2010 wurden verdeckte Einlagen (vE) in Höhe von rund 1 Mio. € in die Gesellschaft geleistet und in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Der entsprechende Jahresabschluss lag dem Finanzamt in vollständiger Form vor.

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