Der BFH hat sich in der ersten Jahreshälfte gleich in mehreren Entscheidungen mit dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG befasst. Die Entscheidungen betreffen dabei auch Fälle, in denen es um die rückwirkende Korrektur eines nicht oder zu niedrig festgestellten Einlagekontos ging. Wir schauen uns gemeinsam an, wie Sie mithilfe dieser Entscheidungen das Einlagekonto „retten“ können.
Fall 1: Steuerliches Einlagekonto fehlerhaft mit 0 € festgestellt
In diesem Streitfall war die Klägerin eine im Jahr 2010 gegründete GmbH. Ebenfalls im Jahr 2010 wurden verdeckte Einlagen (vE) in Höhe von rund 1 Mio. € in die Gesellschaft geleistet und in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Der entsprechende Jahresabschluss lag dem Finanzamt in vollständiger Form vor.