Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, sind Sie antragsberechtigt
Die Frage der Antragsberechtigung ist sehr schnell gelöst. Die Fördermittel des hier von mir vorgestellten Programms können Sie als Privatperson, Unternehmer oder Freiberufler in Anspruch nehmen. Selbst wenn Sie nicht der Eigentümer des Objekts sind, können Sie den Förderkredit in Anspruch nehmen. Sie müssen hier allerdings die Sanierungserlaubnis vom Eigentümer einholen.
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