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Wie Sie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der letzten UStVA 2024 richtig buchen und im Jahresabschluss berücksichtigen

Ein üblicher Praxisfall, der Ihnen jedes Jahr als bilanzierendes Unternehmen begegnen kann: Die letzte UStVA des Jahres übersenden Sie dem Finanzamt erst im Folgejahr – aber die Forderung oder Zahlungsverpflichtung der USt ist schon in 2024 entstanden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Fälle richtig buchen.

Ann-Christin Hütte

17.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Widmen wir uns kurz den Basics hierzu: Wenn Sie die USt-Voranmeldungen an das Finanzamt übersandt haben, ergibt sich entweder eine Erstattung – aufgrund höherer Vorsteuerbeträge als umsatzsteuerpflichtige Umsätze, ein sogenannter Vorsteuerüberhang. Oder Sie müssen Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Die Zahlung muss – wie auch die Abgabe der UStVA – bis zum 10. des Folgemonats, für den Sie die UStVA einreichen müssen, geleistet sein.

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