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Wie Sie eine ordnungsgemäße Schlussrechnung erteilen, ohne in die Steuerfalle zu laufen

Täglich werden Tausende von Rechnungen geschrieben. Eigentlich ein Routinevorgang. Dennoch unterlaufen vielen Unternehmen hier entscheidende Fehler, die sie viel Geld kosten können. Besonders fehleranfällig sind Anzahlungs- und Teilrechnungen, wenn eine Schlussrechnung erstellt wird. Obendrein schauen die Betriebsprüfer hier besonders genau hin, da sie schnell ein 6-stelliges Mehrergebnis erzielen können. Gut für deren Statistik und Karriere, schlecht aber für Sie, da der Prüfer bei dieser Frage mit sich nicht handeln lässt. Um Sie vor teuren Fehlern zu schützen, habe ich hier das Thema „Schlussrechnung“ aufbereitet.

Markus Kahr

07.10.2024 · 7 Min Lesezeit

Sie können Rechnungen auf unterschiedliche Arten und Wegen erteilen

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem Sie über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnen. Wie Sie dieses Dokument bezeichnen, ist für den Fiskus bedeutungslos. Diese Generaldefinition ergibt sich direkt aus § 14 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie können Ihre Rechnung auf Papier oder elektronisch erteilen. Sie können Ihr normales Geschäftspapier oder den berühmten Bierdeckel nutzen. In all diesen Fällen erteilen Sie eine Rechnung.

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