Warum Sie die Vorsteuer gleichmäßig verteilen
Die Vorsteuerberichtigung erfolgt zu Ihren Gunsten nicht in einer Summe, sondern in gleichmäßigen Raten über die Restjahre des Berichtigungszeitraums. Eine Änderung der Nutzung innerhalb eines Jahres führt dazu, dass Sie für jedes Jahr des Berichtigungszeitraums ein Fünftel (bei beweglichen Wirtschaftsgütern = Berichtigungszeitraum 5 Jahre) bzw. ein Zehntel (bei Immobilien = 10 Jahre) der ursprünglich abgezogenen Vorsteuer zu berichtigen haben.