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Wie Sie die Leasingsonderzahlung bei der Ermittlung Ihrer Pkw-Kosten berücksichtigen müssen
Die Ermittlung der tatsächlichen Kfz-Kosten wird immer dann relevant, wenn Sie ein privates Fahrzeug betrieblich nutzen oder einen betrieblichen Pkw zu mehr als 50 % privat nutzen. Der BFH hat sich mit dem Fall einer Leasingsonderzahlung befasst und dabei seine bisherige Rechtsprechung geändert (Urteil vom 21.11.2024, Az. VI R 9/22, veröffentlicht am 16.1.2025). Ich zeige Ihnen, wie Sie rechnen müssen.
Timm Haase
20.02.2025
·
1 Min Lesezeit
Wann die Kostenermittlung notwendig wird
Gehört ein Fahrzeug zu Ihrem notwendigen Betriebsvermögen, erfassen Sie die anfallenden Kosten in voller Höhe als Betriebsausgabe. Anders verhält es sich allerdings bei Pkw, die
- zu Ihrem Privatvermögen (bei einer privaten Nutzung von mehr als 50 %) oder
- zu Ihrem gewillkürten Betriebsvermögen (bei einer privaten Nutzung zwischen 10 % und 50 %) gehören.
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