News

Wie Sie den nächsten Pkw-Unfall richtig verbuchen

Der Praxisfall: Unternehmer U verursacht ausgerechnet an einem Tag, an dem sein Firmenwagen zum TÜV ist, mit seinem privaten Pkw auf dem Weg zu einem Kundengespräch einen Alleinunfall. Um eine Hochstufung in der Versicherung zu vermeiden, trägt U die Reparaturkosten für das Privatfahrzeug (Zahlung vom Privatkonto i.H.v. 2.380 €). Kann U nun überhaupt die Kosten als Betriebsausgaben absetzen und Vorsteuern geltend machen, obwohl es ein privates Fahrzeug ist? Und was würde gelten, wenn sich mit einem Firmenfahrzeug auf einer unternehmerischen oder privaten Fahrt ein Unfall ereignet?

Ann-Christin Hütte

08.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Fahrtkosten, die Ihnen mit einem privaten Fahrzeug, aber aus unternehmerischen Gründen entstehen, können Sie als Privateinlage in das Unternehmen einlegen und als Betriebsausgaben geltend machen. Gleiches gilt für Unfallkosten mit einem privaten Kfz: Ereignet sich der Unfall auf einer betrieblich veranlassten Fahrt, dürfen Sie die Kosten für Reparatur, Ersatzteilbeschaffung etc. auch als Betriebsausgaben geltend machen. Auch dem Vorsteuerabzug steht nichts im Wege. Hätte U im vorliegenden Praxisfall auch eine Versicherungsmeldung getätigt und eine Erstattung der (anteiligen) Kosten erhalten, gilt dann aber auch: Sind die Werkstattkosten Betriebsausgaben aufgrund unternehmerischer Veranlassung, handelt es sich bei der Erstattung um Betriebseinnahmen. Umsatzsteuerlich gilt für eine solche Versicherungserstattung: Es handelt sich um echten Schadensersatz, der nicht umsatzsteuerbar ist. Die Versicherung erstattet Ihnen im Normalfall übrigens nur den Nettobetrag der Werkstattkosten, soweit Sie einen Vorsteuerabzug geltend machen können.

Mein Tipp:

Ist ein Mitarbeiter der Unfallbeteiligte mit seinem privaten Kfz, kann der Unternehmer dem Mitarbeiter die entstandenen Reparaturkosten für das private Fahrzeug ersetzen, wenn der Unfall auch auf einer Dienstfahrt passiert ist. In diesem Fall müssen Sie sich auch keine Gedanken über einen geldwerten Vorteil machen – die Übernahme der Kosten ist nicht lohnsteuerpflichtig.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!