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Wie Sie bei Verpflegungspauschalen doch Vorsteuern aus den Reisekosten geltend machen können

Bei Geschäftsreisen, die Sie oder Ihre Arbeitnehmer für das Unternehmen durchführen, entstehen regelmäßig Kosten zum Beispiel für die Fahrten, Übernachtungen und die Vor-Ort-Verpflegung. Dabei dürfen Sie – je nach Reisegrund – nicht alle tatsächlichen Kosten, sondern teils nur Pauschalen ansetzen. Da stellt sich auch die Frage, wie es um einen Vorsteuerabzug aus Reisekosten steht. Das Finanzamt wirft auf die Reisekosten bei Außenprüfungen oftmals einen genauen Blick, da sich hier in der Praxis häufig Fehler einschleichen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und wie Sie tatsächlich doch Vorsteuern geltend machen können.

Ann-Christin Hütte

14.07.2025 · 4 Min Lesezeit

Der Anlass der Reise ist entscheidend für den Betriebsausgabenabzug

Nur wenn Sie oder ein Mitarbeiter geschäftlich eine Reise unternehmen, können Sie auch für Aufwendungen den Betriebsausgabenabzug geltend machen.

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