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Wie Sie bei gemischt genutzten Gegenständen zukünftig Ihre Zuordnungsentscheidung dokumentieren müssen
Bei gemischt genutzten Gegenständen kann sich – insbesondere mit Blick auf den Vorsteuerabzug – die Frage der Zuordnung zum Unternehmensvermögen stellen. Wie lange Sie für die Wahl zwischen Unternehmens- und Privatvermögen Zeit haben und wie Sie Ihre Entscheidung prüfungssicher dokumentieren, hat das BMF in seinem neuen Schreiben vom 17.5.2024 (Az. III C 2 – S 7300/19/10002:001) konkretisiert.
Timm Haase
08.07.2024
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1 Min Lesezeit
Wann Sie ein Zuordnungswahlrecht haben
Bei einer unternehmerischen Nutzung zwischen 10 % und weniger als 100 % besteht ein Wahlrecht:
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