Artikel

Wie Sie bei gemischt genutzten Gegenständen zukünftig Ihre Zuordnungsentscheidung dokumentieren müssen

Bei gemischt genutzten Gegenständen kann sich – insbesondere mit Blick auf den Vorsteuerabzug – die Frage der Zuordnung zum Unternehmensvermögen stellen. Wie lange Sie für die Wahl zwischen Unternehmens- und Privatvermögen Zeit haben und wie Sie Ihre Entscheidung prüfungssicher dokumentieren, hat das BMF in seinem neuen Schreiben vom 17.5.2024 (Az. III C 2 – S 7300/19/10002:001) konkretisiert.

Timm Haase

08.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Wann Sie ein Zuordnungswahlrecht haben

Bei einer unternehmerischen Nutzung zwischen 10 % und weniger als 100 % besteht ein Wahlrecht:

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!