Tax-News

Wie sich eine Nutzungsänderung bei Gebäuden auf Ihren Vorsteuerabzug auswirkt

In dieser Ausgabe haben wir wieder einen Fall aus der Praxis der Betriebsprüfung für Sie. Es geht um die Nutzungsänderung eines Gebäudes und die damit verbundene Änderung des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten. Wie immer in unserer Reihe „Fallpraxis Umsatzsteuer“ können Sie zunächst selbst prüfen, ob Sie den Fall auch so in Ihrem Unternehmen behandelt hätten.

Jörg Wilde

03.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Anna Schneider hat 2023 ein Bürogebäude für 595.000 € zzgl. 95.000 € Umsatzsteuer errichtet. Nach ihrer damaligen Verwendungsabsicht soll das Gebäude zu 50 % steuerpflichtig und zu 50 % steuerfrei vermietet werden. Schneider zieht deshalb 47.500 € Vorsteuer ab. Die Steuerfestsetzung 2023 wird bestandskräftig.

Ab 2024 vermietet Schneider das gesamte Gebäude jedoch an Thomas Weber, der die Räume ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze verwendet. Die Steuerfestsetzung 2024 ist noch änderbar.

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