Frage: Einer unserer Mitarbeiter muss aus beruflichen Gründen viel reisen. Hierbei entstehen zum Teil hohe Flugkosten. Wir zahlen ihm einen monatlichen Vorschuss von 5.000 €. Müssen wir diesen bei ihm als steuerlichen Vorteil behandeln, so wie es z. B. bei Zinszuschüssen der Fall ist?
Antwort: Die kurze Antwort lautet: Nein! Die von Ihnen gezahlten Reisekostenvorschüsse sind keine steuerpflichtigen Zuschüsse, sofern Sie anschließend eine Abrechnung mit den tatsächlichen Reisekosten vornehmen. Einen zu viel gezahlten Vorschuss erstattet Ihnen dann Ihr Mitarbeiter. Reicht der Vorschuss nicht, zahlen Sie ihm den Differenzbetrag aus.

