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Wie lange dürfen Sie Ihren Mitarbeiter an Ihr Unternehmen binden?

Aus- und Fortbildungen für Ihre Mitarbeiter sind zeitintensiv und mitunter auch richtig teuer. Da ist es nur allzu verständlich, dass Sie Ihren Mitarbeiter an Ihr Unternehmen binden wollen. Schließlich soll sich Ihre Investition in Ihren Mitarbeiter auch auszahlen.

Markus Kahr

11.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Aus- und Fortbildungen für Ihre Mitarbeiter sind zeitintensiv und mitunter auch richtig teuer. Da ist es nur allzu verständlich, dass Sie Ihren Mitarbeiter an Ihr Unternehmen binden wollen. Schließlich soll sich Ihre Investition in Ihren Mitarbeiter auch auszahlen.

Im Urteilsfall, den das LAG Niedersachsen am 5.6.2024, Az. 8 Sa 562/23, zu entscheiden hatte, ging es um einen Arbeitgeber, der seinem Mitarbeiter eine Freistellung von 50 Tagen für eine Fortbildungsmaßnahme gewährte. Darüber hinaus übernahm der Arbeitgeber auch die Studiengebühren in Höhe von 14.280 €.



Im Gegenzug vereinbarte der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter eine Verweildauer im Unternehmen von 5 Jahren. Nach Abschluss der Maßnahme beantragte der Mitarbeiter eine vorzeitige Entlassung aus der 5-jährigen Bindungsdauer.



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