Frage: Am 8.11.2025 bin ich wegen des nasskalten Novembersonntags nach Nimwegen in den Niederlanden gefahren. Dort war es sonnig und viel wärmer. Beim Bummeln durch die Stadt habe ich einen Apple-Reseller gefunden. Dort habe ich eine Handyhülle, die bei uns in Oberhausen vergriffen war, gefunden und gekauft. Der ausgezeichnete Preis war mit dem in Deutschland identisch. Das Handy nutze ich nahezu ausschließlich betrieblich und möchte mir die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Kann ich den Betrag einfach mit der nächsten Voanmeldung geltend machen?