FRAGE: Zum weiteren Ausbau meines Betriebs habe ich Anfang 2023 ein neues Fahrzeug gekauft. Das Geld, das ich seitdem in monatlichen Raten zuzüglich Zinsen zurückgezahlt habe, hat mir ein befreundeter Unternehmer geliehen. Wir haben zudem einen schriftlichen Sicherungsübereignungsvertrag geschlossen, der den Übergang am Eigentum des Pkw vorsieht. Geregelt ist, dass der Darlehensgeber den Wagen anschließend weiterverkauft und dementsprechend eine mögliche Restschuld bzw. Forderung meinerseits berechnet wird. Seit Mitte 2024 ist meine wirtschaftliche Situation leider deutlich schlechter geworden. Mir droht nicht die Insolvenz, aber auf jeden Fall die Übereignung des Fahrzeugs.
Was muss ich beachten, um die Angelegenheit zumindest buchhalterisch und aus Steuersicht sauber abzubilden?