Frage: Unsere Mitarbeiter erhalten in unserer Kantine ein kostenloses Mittagessen. Sie können zwischen 2 Gerichten wählen und zahlen jeweils 1 € aus ihrer eigenen Tasche. Wie ermittle ich die Umsatzsteuer?
Antwort: Den Wert des Mittagsessens bewerten Sie mit dem amtlichen Sachbezugswert. Dieser beträgt seit dem 1.1.2025 4,13 €. Ihr Mitarbeiter leistet eine Zuzahlung von 1 €. Den amtlichen Sachbezugswert mindern Sie nicht. Es verbleibt der maßgebliche Wert, der 4,13 € beträgt. Sie rechnen die Umsatzsteuer mit dem Divisor (19/119) heraus.
In den 4,13 € sind bei einem Steuersatz von 19 % 0,66 € (4,13 € x 19/119) Umsatzsteuer enthalten. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer beträgt somit 3,47 € (4,13 € – 0,66 €). In Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigen Sie die 3,47 € als Bemessungsgrundlage für die Mahlzeitengestellung. Nutzen Sie in Ihrer USt-Voranmeldungen die Kennziffer für 19%ige Umsätze.
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