Leserfrage

Wie buchen wir die Rückzahlung der Überbrückungshilfe?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

26.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Uns liegt der Schlussbescheid über die final gewährte Überbrückungshilfe IV vor. Es ergibt sich eine Rückzahlung. Wie müssen wir diese in unserer Buchhaltung erfassen?

Antwort: Bei Auszahlung der Überbrückungshilfen stellten diese steuerpflichtige Erträge dar. Daher entstehen Ihnen durch die Rückzahlung nun Betriebsausgaben, die Ihren Gewinn mindern. Sie erfassen den Betrag als sonstige betriebliche Aufwendungen (SKR03: 4900/SKR04: 6300).

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