FRAGE: Ich plane den Verkauf meines Geschäftshauses. Es ist vollständig umsatzsteuerpflichtig vermietet. Der Käufer tritt in alle Mietverträge ein und wird das Objekt weiterhin als Vermietungsobjekt nutzen. Muss ich im Kaufvertrag auf die Umsatzsteuer hinweisen oder auf die Umsatzsteuer nach § 9 UStG verzichten?
Antwort von Jörg Wilde: Umsatzsteuerlich liegt eine sogenannte Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Diese ist nicht umsatzsteuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG). Sie brauchen daher nur auf die Geschäftsveräußerung im Ganzen im Vertrag hinzuweisen. Da diese nicht steuerbar ist, entfällt auch der Verzicht nach § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG.