Ab 1.1.2016 muss die Schweiz liefern
Seit 2017 wird der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und der EU mittels des AIA-Abkommens durchgeführt. Das Abkommen enthält Bestimmungen zur Quellensteuerbefreiung von Dividenden, Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Gesellschaften, die ab 1.1.2026 von der Schweiz umgesetzt werden müssen.