Neue Grenzen gelten für die UStVA
Das gilt rechtlich: Die Grenzen für die Verpflichtung zur Abgabe von UStVA zum 1.1.2025 wurden angepasst: Die monatliche Abgabe von UStVA ist ab 1.1.2025 bei einer Zahllast von 9.000 € (statt bisher 7.500 €) notwendig. Liegt die Zahllast für die Umsatzsteuer im Jahr 2024 unter 2.000 €, können Sie beim Finanzamt beantragen, auf die Abgabe von UStVA zu verzichten.