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WhatsApp-Angebote gelten maximal 4 Wochen

Möchten Sie per WhatsApp einen Vertrag schließen, so haben Sie maximal 4 Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Danach verfällt es und der Anbieter ist hieran nicht mehr gebunden. Dies hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 5.5.2026 entschieden (Az. 9 U 27/25, veröffentlicht am 1.6.2026).

Markus Kahr

28.06.2026 · 1 Min Lesezeit

In ihrer Urteilsbegründung weisen die Richter darauf hin, dass bei Verträgen, die Sie per WhatsApp abschließen möchten, die Regelungen wie unter Abwesenden gelten. Werde ein per WhatsApp übermitteltes Vertragsangebot allerdings erst 31 Tage später angenommen, sei die Annahmefrist in jedem Fall abgelaufen.

Der konkrete Fall betraf einen Aktienrückkauf im Wert von über 150.000 €. Der Anbietende musste nach spätestens 4 Wochen nicht mehr damit rechnen, dass sein Rückkaufangebot angenommen wird, so die Richter in ihrer Entscheidung.

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