Altes BMF-Schreiben wird ersetzt
In der Welt der Krypto-Währungen geht es durchaus rasant zu. Mit diesen Entwicklungen versucht nun auch die Finanzverwaltung Schritt zu halten und veröffentlicht daher mit ihrem Schreiben vom 6.3.2025 (Az. IV C 1 – S 2256/00042/064/043) eine überarbeitete Version ihrer aus dem Jahr 2022 stammenden bisherigen Auffassungen zur bilanziellen und steuerlichen Behandlung von Krypto-Werten.