Warum Ihre Prüfung von entscheidender Bedeutung ist
Lassen Sie es mich direkt klipp und klar sagen: Erfüllen Ihre Eingangsrechnungen nicht die gesetzlichen Vorgaben, die sich insbesondere aus den §§ 14 und 14a UStG ergeben, droht Ihnen der Verlust des Vorsteuerabzugs. Da gibt es kein Wenn und Aber. Ihnen bleibt an dieser Stelle in aller Regel kein Spielraum für Diskussionen mit dem Betriebsprüfer.