Hohe fachliche Expertise ist erforderlich
Es steht außer Frage, dass die Tätigkeit in den Bereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Steuerrecht ein enormes Maß an Wissen erfordert. Ebenso unzweifelhaft hoch sind daher Ihre Ansprüche, wenn es darum geht, diese Aufgaben erledigen zu lassen. Um eben diese für alle Beteiligten notwendige Qualität zu sichern, sieht das Steuerberatergesetz (StBerG) bestimmte Einschränkungen dabei vor, wer diese Tätigkeiten ausführen darf. Zu uneingeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen sind demnach nur bestimmte Personen berechtigt.
Uneingeschränkt berechtigt sind nach § 3 StBerG insbesondere Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.