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Wenn der Postmann am Samstag nicht mehr klingelt und Sie die Einspruchsfrist verpassen

Auf die Post ist Verlass, so war es einmal. Die Zustellung von einfachen Briefen am nächsten Tag klappt nicht immer. Und jetzt soll auch die Zustellung am Samstag entfallen. Dies hat aber Auswirkungen auf den Beginn der Rechtsbehelfsfrist (vgl. Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) vom 29.4.2024).

Markus Kahr

03.06.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Post soll mehr Zeit für die Zustellung erhalten

Mit der Zustellung von Verwaltungsakten beginnt die Rechtsbehelfsfrist. Hier bedient sich der Fiskus allerdings einer Fiktion: 3 Tage nach Aufgabe zur Post gilt der Verwaltungsakt als bekannt geben. Stellt die Post die Briefe aber nicht mehr täglich zu, muss auch die Fiktionsfrist verlängert werden: Sie haben nämlich einen Monat Zeit, einen Rechtsbehelf einzulegen. Und da kommt es auf jeden Tag an.

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