Die Post soll mehr Zeit für die Zustellung erhalten
Mit der Zustellung von Verwaltungsakten beginnt die Rechtsbehelfsfrist. Hier bedient sich der Fiskus allerdings einer Fiktion: 3 Tage nach Aufgabe zur Post gilt der Verwaltungsakt als bekannt geben. Stellt die Post die Briefe aber nicht mehr täglich zu, muss auch die Fiktionsfrist verlängert werden: Sie haben nämlich einen Monat Zeit, einen Rechtsbehelf einzulegen. Und da kommt es auf jeden Tag an.
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