Frage: Ich habe mich mit einem Gartenbaubetrieb vor einigen Wochen selbstständig gemacht. Jetzt hat ein Kunde für seinen Garten Pflanzen ausgesucht, die von uns geliefert werden sollen. Das Einpflanzen übernimmt er in Eigenregie. Ich muss meinem Kunden eine Rechnung mit 2 Steuersätzen erteilen, nämlich dem ermäßigten Steuersatz für die Pflanzen und den Regelsteuersatz für die Anlieferung. Ist das richtig?
Antwort: Bei einer einheitlichen Lieferung bzw. Leistung wenden Sie den Steuersatz für den Hauptbestandteil an. In Ihrem Fall liegen aber 2 getrennte Leistungen vor: Sie verkaufen die Pflanzen, die mit 7 % zu besteuern sind. Die zweite Leistung ist die Transportleistung, die Sie mit 19 % besteuern. Maßgebend ist hierbei die Sichtweise des Durchschnittsverbrauchers. Ihre Rechnung ist somit okay.