Unterschiedliche Verzinsungen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 werden Steuernachforderungen (und auch Steuererstattungen) mit einem Zinssatz von 0,15 % pro Kalendermonat verzinst. So ergibt sich ein Zinssatz von 1,8 % pro Jahr für Verzugszinsen.