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Welche Zinshöhe ist angemessen? Neues FG-Urteil schürt Zweifel an der Berechnung von Aussetzungszinsen

Bereits 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung mit satten 6 % bei Steuernachforderungen nach § 233a AO für verfassungswidrig erklärt. Doch diese Entscheidung hatte bislang keine Auswirkung auf – vermeintlich – ähnliche Zinsberechnungen wie etwa bei den Aussetzungszinsen nach § 237 AO. Nun haben die Richter des Finanzgerichts München (FG) ernsthafte Zweifel an dieser Sichtweise geäußert.

Timm Haase

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Unterschiedliche Verzinsungen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 werden Steuernachforderungen (und auch Steuererstattungen) mit einem Zinssatz von 0,15 % pro Kalendermonat verzinst. So ergibt sich ein Zinssatz von 1,8 % pro Jahr für Verzugszinsen.

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