Frage: Ich halte gerne Ordnung in meiner Buchhaltung und möchte daher ausmisten. Welche meiner Unterlagen kann ich guten Gewissens in diesem Jahr zur Vernichtung bringen?
Antwort: Vorausgesetzt, die maßgeblichen Steuerbescheide sind nicht vorläufig ergangen oder es ist eine Außenprüfung angesetzt, gilt für Buchungsbelege eine Frist von 8 Jahren. Diese beginnt, vereinfacht gesagt, mit Ablauf des Jahres, in dem Sie die letzte Buchung gemacht haben. Haben Sie Ihren Abschluss 2016 in 2017 erstellt, endete die Frist für die Buchungsbelege des Jahres 2016 am 31.12.2025. Bedenken Sie, dass u. a. für Inventare und Jahresabschlüsse eine abweichende Frist von 10 Jahren gilt.