Leserfrage

Welche steuerlichen Begünstigungen gelten bei privater Mitnutzung unserer E-Fahrzeuge?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Ann-Christin Hütte

02.06.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Der Leasingvertrag unseres Firmenfahrzeugs läuft aus und wir werden nun auf ein reines E-Fahrzeug umsteigen. Das Fahrzeug nutzt der Geschäftsführer auch privat. In den vergangenen Monaten und Jahren haben wir immer wieder von Begünstigungen für E-Fahrzeuge als Firmenwagen gelesen. Aus dem Gesetz werden wir allerdings aufgrund der zahlreichen Ausnahmevorschriften etc. nicht schlau. Was gilt nun für die Privatnutzung eines E-Fahrzeugs bei Anwendung der pauschalen Ermittlungsmethode?

ANTWORT von Ann-Christin Hütte: 

Leider stimme ich Ihnen zu, dass das Gesetz für die Privatnutzung von E-Fahrzeugen lange Ausführungen beinhaltet und bestimmte Regelungen auf gewisse Zeiträume oder genau definierte Fahrzeuge begrenzt. Richtig ist, dass der Gesetzgeber steuerliche Begünstigungen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen bei privater Mitnutzung vorsieht – allerdings sei direkt zu Beginn gesagt: Diese Begünstigungen gelten nur für die Ertragsteuer und nicht für die USt. Dazu später mehr. Wenn Sie ein E-Mobil im Jahr 2025 fahren, können Sie für die Ermittlung der Privatanteile nach der sog. 1%-Methode folgendes Prüfungsschema anwenden. Achtung: Bei Anschaffung vor 2024 oder nach 2030 gelten teils andere Parameter.

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