News

Welche Folgen die Einordnung Ihrer Betriebsgröße in die passende Betriebsgrößenklasse hat

Das BMF hat im April einige Werte der Betriebsgrößenklasseneinteilung für 2027 geändert. Jedes Unternehmen – sei es noch so klein – wird vom Finanzamt in eine sogenannte Betriebsgrößenklasse eingeteilt. Die Einteilung ist nicht nur für statistische Zwecke interessant, sondern maßgeblich für Ihre steuerlichen Pflichten und Prüfungsrisiken. Erfahren Sie hierzu mehr.

Ann-Christin Hütte

24.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Diese Einteilungsmerkmale gibt es

Das Finanzamt teilt Unternehmen in Kleinstadt-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ein. Insbesondere der Übergang zwischen Mittel- und Großbetrieben bedeutet für Unternehmen einen besonderen Unterschied, denn: Großbetriebe werden häufiger und in regelmäßigeren Abständen geprüft, als es grundsätzlich für Mittelbetriebe vorgesehen ist.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!