Wann Sie die Verhältnisse zu Ihren Gunsten verändern
Ist der Berichtigungszeitraum für das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens noch nicht abgelaufen, müssen Sie spätestens am Ende Ihres laufenden Wirtschaftsjahres prüfen, ob sich die Verhältnisse, mit denen Sie Ihren Vorsteuerabzug begründet haben, nicht geändert haben. Hat sich eine Änderung ergeben, müssen Sie den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten berichtigen. Die Berichtigung muss nicht nur zu Ihren Lasten vorgenommen werden, sie ist auch durchzuführen, wenn Sie die Verhältnisse zu Ihren Gunsten ändern, wobei diese Änderungsmöglichkeit oftmals übersehen wird.