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Welche 10 Sachverhalte zu einer Änderung Ihrer Verhältnisse nach § 15a UStG führen

Ihr Finanzamt verlangt von Ihnen eine Vorsteuerberichtigung des § 15a UStG, wenn sich die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Berichtigungszeitraum geändert haben. Dabei kann die Berichtigung auch dazu führen, dass Sie mehr Vorsteuern erhalten, als damalig angemeldet. Lesen Sie hier, wann Ihr Finanzamt eine Änderung der Verhältnisse annimmt.

Jörg Wilde

02.09.2024 · 6 Min Lesezeit

Wann Sie die Verhältnisse zu Ihren Gunsten verändern

Ist der Berichtigungszeitraum für das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens noch nicht abgelaufen, müssen Sie spätestens am Ende Ihres laufenden Wirtschaftsjahres prüfen, ob sich die Verhältnisse, mit denen Sie Ihren Vorsteuerabzug begründet haben, nicht geändert haben. Hat sich eine Änderung ergeben, müssen Sie den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten berichtigen. Die Berichtigung muss nicht nur zu Ihren Lasten vorgenommen werden, sie ist auch durchzuführen, wenn Sie die Verhältnisse zu Ihren Gunsten ändern, wobei diese Änderungsmöglichkeit oftmals übersehen wird.

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