Wann Ihre Forderung im Sinne der Umsatzsteuer als zahlungsgestört gilt
Eine Forderung ist insgesamt zahlungsgestört, wenn sie, soweit fällig, ganz oder zu einem nicht nur geringfügigen Teil seit mehr als 90 Tagen unbeglichen ist. Ebenfalls zählt eine Forderung als zahlungsgestört, sobald eine Kündigung erfolgt ist oder die Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen.