Arbeitshilfe
Was Sie über Zuordnungsgrundsätze aus Ertrags- und Umsatzsteuersicht wissen sollten
Die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Unternehmensvermögen entscheidet darüber, ob Sie einen Vorsteuerabzug aus der Rechnung geltend machen können. Zeitgleich entscheidet sich dann aber auch, ob Sie eine spätere Entnahme oder private Nutzung auch der Umsatzsteuer unterwerfen müssen. Doch nicht nur für die Umsatzsteuer gibt es Grundsätze der Zuordnung, sondern auch bei der Ertragsteuer. Diese unterscheiden sich
teilweise. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Grundsätze Sie bei beiden Steuerarten beachten sollten.