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Was Sie bei jeder E-Rechnung prüfen sollten, um keinen ungewollten Schaden zu erleiden

Viele Unternehmen investieren derzeit viel Zeit und Geld in die Einführung der E-Rechnung. Auch in Ihrem Unternehmen funktionieren Empfang, Anzeige und Buchung der Rechnungen vermutlich bereits reibungslos. Genau darin liegt aber eine oft unterschätzte Gefahr. Eine technisch verarbeitbare E-Rechnung ist nicht automatisch fachlich korrekt. Wenn Ihre Software nur prüft, ob die Rechnung verarbeitet werden kann, bleiben fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben in den strukturierten Daten häufig unbemerkt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die möglichen steuerlichen Risiken für Ihr Unternehmen vermeiden.

Jörg Wilde

24.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Praxis zeigt, dass viele Unternehmen sich derzeit genau in diesem Spannungsfeld befinden: Die Systeme funktionieren technisch, Rechnungen laufen durch die Prozesse, Zahlungen werden freigegeben und Buchungen vorgenommen. Dadurch entsteht schnell der Eindruck, die Einführung der E-Rechnung erfolgreich abgeschlossen sei. Tatsächlich beginnt das eigentliche Risiko aber oft erst an dieser Stelle. Denn eine E-Rechnung ist nicht schon deshalb ordnungsgemäß, weil sie sich öffnen, einlesen oder automatisch verbuchen lässt.

Die technische Lesbarkeit ersetzt keine steuerliche Prüfung. Fehlerhafte Pflichtangaben, unzutreffende Leistungsbeschreibungen oder widersprüchliche Daten verschwinden nicht dadurch, dass ein System sie akzeptiert oder nicht aktiv beanstandet. Gerade in der Praxis zeigt sich inzwischen ein deutliches Problem: Viele empfangene E-Rechnungen enthalten fachliche oder formale Mängel. Würde jede fehlerhafte Rechnung konsequent zurückgewiesen, kämen in zahlreichen Unternehmen Teile der Buchhaltung nahezu zum Stillstand.

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