Die Praxis zeigt, dass viele Unternehmen sich derzeit genau in diesem Spannungsfeld befinden: Die Systeme funktionieren technisch, Rechnungen laufen durch die Prozesse, Zahlungen werden freigegeben und Buchungen vorgenommen. Dadurch entsteht schnell der Eindruck, die Einführung der E-Rechnung erfolgreich abgeschlossen sei. Tatsächlich beginnt das eigentliche Risiko aber oft erst an dieser Stelle. Denn eine E-Rechnung ist nicht schon deshalb ordnungsgemäß, weil sie sich öffnen, einlesen oder automatisch verbuchen lässt.
Die technische Lesbarkeit ersetzt keine steuerliche Prüfung. Fehlerhafte Pflichtangaben, unzutreffende Leistungsbeschreibungen oder widersprüchliche Daten verschwinden nicht dadurch, dass ein System sie akzeptiert oder nicht aktiv beanstandet. Gerade in der Praxis zeigt sich inzwischen ein deutliches Problem: Viele empfangene E-Rechnungen enthalten fachliche oder formale Mängel. Würde jede fehlerhafte Rechnung konsequent zurückgewiesen, kämen in zahlreichen Unternehmen Teile der Buchhaltung nahezu zum Stillstand.