Leserfrage

Was muss ich in meiner Buchhaltung beachten, wenn ich einen Eigenbeleg erstelle?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

01.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Frage: Natürlich kenne ich den Spruch „Keine Buchung ohne Beleg“. Aber leider ist es in der Praxis nicht immer so einfach. Mal hat ein Kollege im Außendienst die Rechnung verloren, mal der Geschäftsführer nach der Bewirtung im Restaurant die Quittung auf dem Tisch liegen lassen. Meine Kollegen und ich stehen dann oftmals vor der Frage, wie wir solche Fälle richtig dokumentieren und verbuchen. Wozu raten Sie uns? Wir möchten auf jeden Fall die gute Qualität unserer Buchhaltung sicherstellen.

Antwort: Eine der wichtigsten Regeln der Buchhaltung haben Sie sich sehr gut gemerkt. Der von Ihnen zitierte Satz lässt sich direkt aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ableiten. Wichtig zu wissen: Das Belegprinzip ist eine der zentralen Säulen im Handels- sowie im Steuerrecht. Es dient insbesondere der nachprüfbaren Dokumentation derjenigen Geschäftsvorfälle, die Einfluss auf Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

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