Leserfrage

Was gilt zukünftig für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden?

Frage: Von einem befreundeten Unternehmer habe ich erfahren, dass die Finanzämter demnächst alle Steuerbescheide nur noch elektronisch zustellen. Ganz recht ist mir das eigentlich nicht, da ich die Arbeit mit […]

Timm Haase

20.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Von einem befreundeten Unternehmer habe ich erfahren, dass die Finanzämter demnächst alle Steuerbescheide nur noch elektronisch zustellen. Ganz recht ist mir das eigentlich nicht, da ich die Arbeit mit Papierbescheiden gewohnt bin. Muss ich diese Änderung einfach so hinnehmen? Und was würde sie für die zukünftige Berechnung der Einspruchsfrist bedeuten?

Antwort: Tatsächlich nimmt die Finanzverwaltung eine solche Änderung vor. Möglich macht dies eine Anpassung des § 122a AO, die allerdings nicht sofort, sondern erst ab dem 1.1.2026 wirksam wird. Damit wird aus der bisherigen Einwilligungs- eine Widerspruchslösung. Heißt konkret: Die Finanzverwaltung wird Ihnen Steuerbescheide elektronisch übermitteln, sofern Sie nicht widersprechen. Einen solchen Widerspruch können Sie bereits heute schriftlich und formlos gegenüber Ihrem Finanzamt erklären. Allerdings sollten Sie auch die Vorteile bedenken, wie etwa die Reduzierung von Papierbelegen oder die sofortige digitale Auswertbarkeit der Bescheiddaten. Wichtig für Sie zu wissen: Auch wenn zukünftig eine digitale Zustellung, etwa über das ELSTER-Portal, erfolgt, bleibt es bei der 4-Tages-Bekanntgabe-Fiktion. Ihr Finanzamt muss Sie per E-Mail am selben Tag über die Bereitstellung informieren. Der Steuerbescheid gilt dann am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben. Insofern ändert sich nichts bei der Berechnung der Einspruchsfrist.

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