FRAGE: Über die anstehenden Änderungen rund um die elektronische Rechnung haben Sie uns in Rechnungswesen aktuell bereits informiert. Vielen Dank dafür. Allerdings planen wir gerade erst die Einführung von PDF-Rechnungen und werden nicht so schnell auf ein richtiges elektronisches Format umstellen können. Dank der Übergangsfristen haben wir doch noch bis Ende 2027 Zeit, oder nicht?
ANTWORT: Sie haben recht. Die mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Änderungen bei der Nutzung elektronischer Rechnungen sehen Übergangsfristen vor. Erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Nutzung dieser erweiterten Fristen, dürfen Sie bis Ende 2027 weiterhin Papierrechnungen sowie auch PDF-Rechnungen an Ihre Kunden senden. Wichtig: Ab dem 1.1.2027 muss dazu Ihr Vorjahresumsatz unter 800.000 € liegen. Verwenden Sie ab sofort PDF-Rechnungen, müssen Sie bis zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2027 darauf achten, dass Ihnen die Zustimmung des Rechnungsempfängers vorliegt. Diese kann sich allerdings auch daraus ergeben, dass Ihr Kunde der übermittelten PDF-Rechnung nicht widerspricht und diese bezahlt.